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Gemeinnützige GmbH,Zuwendungsbestätigung,§ 51 AO

Aktuell wird im Zuge des Kriegs wieder verstärkt zu Spenden aufgerufen bzw. haben auch unsere Mandanten das Bedürfnis zu spenden. Hierbei ist die Frage aufgekommen, ob jede „gGmbH“ auch automatisch vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein muss und Spendenbescheinigungen „mit steuerlicher Anerkennung“ ausstellen kann. Zugegebenermaßen haben wir keine Beratungserfahrung mit der Gemeinnützigkeit. Kann es Konstellationen geben, dass zwar eine gGmbH im Handelsregister eingetragen ist, eine Anerkennung durch das Finanzamt aber versagt wurde? Bei vielen der gGmbHs fehlt ein (häufig von Vereinen bekannter) Zusatz auf der Website, dass die gGmbH durch Freistellungsbescheid vom ... des FA ... als gemeinnützig anerkannt und von der Steuer befreit ist ... Wann können in diesem Fall unsere Mandanten sicher spenden, ohne ausdrücklich nach einer Steuerfreistellung anzufragen?
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