Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Feststellungsfrist,Ablaufhemmung,§ 171 Abs. 10 AO

Unser Mandant ist in Dtl. unbeschränkt steuerpflichtig. Für das Jahr 2011 wurde der Einkommensteuerbescheid mit Datum 10.7.2013 erlassen. Für das Jahr 2012 wurde der Einkommensteuerbescheid mit Datum 11.12.2013 erlassen. Beide Steuerbescheide sind bestandskräftig. Mit Datum vom 29.10.2021 hat das Finanzamt für beide Jahre 2011 und 2012 geänderte Einkommensteuerbescheide erlassen, weil über bestehende Beteiligungen die Ergebnismitteilungen vorliegen und entsprechend erfasst wurden. Der geänderte Einkommensteuerbescheid 2011 vom 29.10.2021 ändert den Bescheid vom 10.07.2013. Der geänderte Einkommensteuerbescheid 2012 vom 29.10.2021 ändert den Bescheid vom 11.12.2013. Es liegen keine Hinweise auf Steuerhinterziehungstatbestände vor. Sind diese Änderungen rechtens oder ist nicht bereits bei beiden geänderten Bescheiden Verjährung eingetreten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen