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Verfahrensrecht,Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,Mitgliedsbeiträge

Unser Mandant, ein fachärztlicher Berufsverband, hat seit einigen Jahren eine Kooperation mit einer Start-up-GmbH (Online-Doktor), welche im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen aktiv ist, und hofft, durch Online-Konsultationen in Zukunft Geld zu verdienen. Der vorliegende Vertrag stellt für den Verband mögliche gewinnabhängige Vergütungen ab 2025 in Aussicht. Zuvor hat der Berufsverband sich allerdings verpflichtet, die Start-up-GmbH durch Bewerbung in den Mitgliederzeitschriften und bei Veranstaltungen sowie durch die Errichtung einer sog. Landing Page auf eigene Kosten zu unterstützen. Ein Beteiligungsverhältnis besteht nicht. Fragen: 1. Auch wenn diese Kooperation im Interesse der Mitglieder (Erschließung neuer Geschäftsfelder, Angebot der Telemedizin) erfolgt, sind unseres Erachtens die Betriebseinnahmen und -ausgaben ausschließlich dem wirtschaftlichen Teil zuzuordnen. Ist diese Einschätzung zutreffend? 2. Die Gemeinnützigkeit ist durch diese Kooperation nicht in Gefahr? 3. Hat diese Kooperation Auswirkungen auf die Umsatzsteuer? Wird dadurch ein Teil der Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerpflichtig?
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