Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Steuerbescheid,Änderung

Sachverhalt: Durch den Ausfall verschiedener Darlehensforderungen im Rahmen der Insolvenz der GmbH wurden diese Beträge bei der Anlage N des Darlehensgebers in voller Höhe als Werbungskosten in Ansatz gebracht. Im Rahmen der Veranlagung 2018 kam es zu Rückfragen wegen der geltend gemachten Verluste. Diese wurden hinreichend beantwortet und belegt. Für die Finanzverwaltung war das nicht ausreichend und sie forderte noch mehr Antworten und Nachweise (§ 91 AO). Da uns der Insolvenzverwalter erst einige Monate später für verschiedene Rückfragen zur Verfügung stand, erging zwischenzeitlich der Einkommensteuerbescheid 2018 ohne Berücksichtigung der Verluste an den Mandanten. Leider erfuhren wir erst letzte Woche von dem Bescheid (Bescheid vom 28.02.2022, zur Kenntnis genommen im Büro am 25.04.2022). Art der Steuerfestsetzung: Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig. Erläuterungen zur Festsetzung: Hinsichtlich der nicht berücksichtigten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird auf die Anhörung vom … hingewiesen. Fragen: Da wir den Steuerbescheid erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Mandanten erhalten haben, mahnt die Finanzverwaltung nun auch die Steuernachzahlung an. Wird die Finanzverwaltung den Bescheid ändern können, wenn unterstellt wird, dass ein Teil der Verluste abzugsfähig ist, z. B. nach § 17 EStG? Kann das Finanzamt eine Stundung gewähren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen