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Registrierkasse,GoBD,Aufzeichnung

Mein Mandant betreibt eine Metzgerei und hat für seine Tageseinnahmen Registrierkassen im Einsatz. Die Tageseinnahmen werden dabei durch einen Z-Beleg nachgewiesen und täglich in das Kassenbuch eingetragen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet der Prüfer, dass wir die Tageseinnahmen addieren und in einer Summe am Monatsende in einem Gesamtbetrag in der Finanzbuchhaltung erfassen. Nach seiner Aussage ist die Kassensturzfähigkeit nicht gegeben, ebenso kann er nicht mit seinem IDEA-Programm eine Kassenfehlbetragsberechnung auf Knopfdruck vornehmen, sondern müsste das gesamte Kassenbuch des Monats mit den täglichen Einnahmen eingeben und dann die Prüfung vornehmen, was beim Prüfer zu einem erhöhten Zeitaufwand führt. Nach meiner Auffassung ist unsere Vorgehensweise zulässig, nachdem in den GoB zwar vorgeschrieben ist, dass die Einnahmen einzeln zu erfassen und einzutragen sind, nicht jedoch, dass die Tageseinnahmen einzeln täglich in der Finanzbuchhaltung verbucht werden müssen. Könnten Sie uns bitte zu diesem Sachverhalt behilflich sein?
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