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Bindungswirkung,Tatsächliche Verständigung,Untersuchungsgrundsatz

Eine Betriebsprüfung bei einem Spielautomatenaufsteller wurde mit Sicherheitszuschlägen durch eine TV beendet. Die Sicherheitszuschläge wurden wie folgt festgesetzt: Geldspielgerät x Einsatzmonate x 1.200 € (als pauschales monatliches Einspielergebnis). Es ergingen die entsprechenden Steuerbescheide.Gegen die Steuerbescheide wurde Einspruch eingelegt. Im Nachgang stellte der Steuerpflichtige fest, dass die der TV zugrunde gelegte Anzahl der Geldspielgeräte unzutreffend ist. Die tatsächliche Zahl der eingesetzten Geldspielgeräte ist deutlich geringer. Können die Einsprüche trotz der TV Erfolg haben?
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