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§ 36 Abs. 4 EStG,§ 37 Abs. 2 AO

Aus dem Einkommensteuerbescheid für 2019 ergibt sich für die Eheleute A + B eine Erstattung. Teilweise wurde das Guthaben mit Umsatzsteuerschulden der Ehefrau B Januar 2012 + Februar 2012 verrechnet. Ist die Verrechnung grundsätzlich in Ordnung oder sollte der Verrechnung widersprochen werden?
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