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Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung,Führung von Neben- und Sonderkassen,§§ 146 ff. AO

Ist eine Kasse im Bestand noch ordnungsgemäß geführt, wenn die elektronische Kasse oder Handkasse einen Bestand von 5.250 € ausweist, der Betrag in Höhe von 5.000 € aber in einem Tresor (im Haus) vorhanden ist? Dies gilt auch vor dem Hintergrund, wenn z.B. morgens eine KASSENNACHSCHAU unangekündigt durch das Finanzamt durchgeführt wird. Oder ist es hier formal notwendig, eine zweite Kasse in Form einer „Tresorkasse“ zu führen, der das Geld per Geldtransit zugeführt wird? Entweder geht dann von der Tresorkasse wieder ein Betrag in die Hauptkasse oder ebenfalls per Geldtransit zur Bank.
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