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Änderung von Steuerbescheiden,Offenbare Unrichtigkeit,Einzelveranlagung

Mein Mandant hat seine Steuererklärung im Internet selbst gemacht. Er ist Arbeitnehmer und seine Ehefrau arbeitet nicht. Beim Ausfüllen wurde unwissend Einzelveranlagung angekreuzt. Die Erklärung wurde elektronisch übermittelt. Der Steuerbescheid kam mit Datum 16.06.2021 mit dem hohen Nachzahlungsbetrag von 3.059,03 €. Daraufhin hat die Tante des Mandanten mit dem Finanzamt gesprochen. Das Ergebnis wurde nicht genannt. Am 04.10.2021 wurde die Pfändung vom Finanzamt ausgesprochen und so wurde der Steuerpflichtige unser Mandant. Kann ich mich auf eine offenbare Unrichtigkeit berufen, um den Steuerbescheid zu ändern, oder ist das Geld verloren?
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