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Änderung von Steuerbescheiden,E-Bilanz

Eine GmbH wurde im Jahr 2016 gegründet und steuerlich erfasst. Der steuerliche und handelsrechtliche Verlust für dieses Jahr betrug 67.000 €. Da keine Steuererklärungen pünktlich eingereicht wurden, sind Schätzbescheide im Juni 2018 für 2016 unter VdN ergangen, über einen Verlust von 0 €. Im November 2018 wurde der Vorbehalt jeweils aufgehoben. Auch in den Folgejahren wurden Verluste gemacht, die nicht richtig dem Finanzamt erklärt wurden. Im August 2020 wurden Steuererklärungen für 2016, aber keine E-Bilanz eingereicht. Das Finanzamt änderte aber nicht die bestandskräftigen Bescheide. Hierzu folgende Fragen: – Besteht eine Möglichkeit, diesen Verlust aus dem Jahr 2016 durch Einreichung der E-Bilanzen doch noch steuerlich zu berücksichtigen? – Gibt es eine Verpflichtung, für 2016 eine E-Bilanz einzureichen, wenn dieses Jahr bestandskräftig veranlagt ist?
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