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Festsetzung Verspätungszuschlag,Erlass

Ein Neumandant ist im Nov. 2019 umgezogen – durch den Umzug hat er die Erinnerungen zur Abgabe der ESt-Erkl. 2018 + 2019 nicht erhalten – auch die Schätzungsandrohungen nicht. Dem Mandanten war nicht bewusst, dass er hätte ESt-Erkl. abgeben müssen. FA erlässt am 22.12.2021 an Mandant an alter Wohnanschrift Schätzbescheide (Lohneinkünfte + Lohnersatzleist. Elterngeld). Die Bescheide werden vom jetzigen Bewohner der Anschrift an den Mandanten weitergeleitet. Das FA setzt Verspätungszuschläge von 725 € (2018) und 425 € (2019) fest. Ist die Festsetzung der Verspätungszuschläge rechtens? Gibt es eine Möglichkeit, diese anzugreifen?
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