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§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO,Steuerliche Rückwirkung,Minderung Kaufpreis AK/HK

Mit Kaufvertrag aus dem Jahr 2015 hat die Stpfl. ein Ingenieurbüro gekauft. Im weiteren Verlauf ergaben sich Streitigkeiten über den Wert. Aufgrund eines im Jahr 2019 gerichtlich geschlossenen Vergleichs ergaben sich Minderungen des Kaufpreises. Aus Sicht der Betriebsprüfung sind die Anschaffungskosten des Firmenwerts im ersten offenen Jahr (2018) zu korrigieren. Die Betriebsprüfung will auch den Vorsteuerabzug anteilig verringern. Meine Frage ist, ob ein Vergleich aus dem Jahr 2019 nach 2018 zurückwirkt? Außerdem sind die Jahre 2015–2017 noch unter Vorbehalt der Nachprüfung.
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