Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 88 AO,§ 91 AO

Sachverhalt: Die Umsatzsteuererklärung 2015 des gemeinnützigen Vereins V wurde im Februar 2017 vom Steuerberater S beim Finanzamt eingereicht. Ein Bescheid erging vorerst nicht. Die Veranlagung zur USt 2015 stand demnach unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Mit Ablauf des Jahres 2021 wäre Festsetzungsverjährung eingetreten. Im Dezember 2021 hat das Finanzamt jedoch ohne vorherige Anhörung einen geänderten Bescheid erlassen, in dem der Vorsteuerabzug teilweise nicht anerkannt wurde. In den Erläuterungen zum Bescheid heißt es sinngemäß: „Die Vorsteuer wurde um 10.000 € analog der Vorjahre gekürzt.“ Es folgt eine Erläuterung der Systematik des Vorgehens des Finanzamts über zwei Textzeilen. Dazu ist anzumerken, dass in den Vorjahren die Vorsteuer durch das Finanzamt jeweils durch Anwendung eines bestimmten Schlüssels aufgeteilt und der Abzug teilweise verweigert wurde. Gegen die Einspruchsentscheidung der Vorjahre ist im Übrigen eine Klage vor dem Finanzgericht anhängig. Seine Systematik aus den Vorjahren überträgt das Finanzamt nun aber offenbar auch auf das Jahr 2015. Allerdings ist der Sachverhalt offensichtlich nicht 1 : 1 vergleichbar. So wurde vom Verein V zum 01.01.2015 eine gemeinnützige GmbH gegründet, in die die wirtschaftliche Tätigkeit ausgelagert wurde und mit der seit 01.01.2015 eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht (Verein als Organträger, gGmbH als Organgesellschaft). Des Weiteren gibt es plausible Gründe, die gegen die Anwendung des Aufteilungsschlüssels aus den Vorjahren sprechen. Die steuerlichen Verhältnisse des Jahres 2015 sind also nicht ohne weiteres mit den Vorjahren vergleichbar. Fragen: 1. Durfte das Finanzamt die Änderung des Bescheids einfach auf Grundlage der Vorjahre vornehmen, ohne den Sachverhalt im Jahr 2015 nur ansatzweise zu ermitteln? 2. Hätte das Finanzamt dem Verein vor Erlass des Bescheids rechtliches Gehör nach § 91 AO gewähren müssen? 3. Welche Folgen hat die unterlassene Anhörung? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für V, sich gegen den geänderten Bescheid zu wehren?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen