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§ 108 AO,§ 110 AO

Der Einkommensteuerbescheid 2019 vom 14.10.2021 ist am 18.10.2021 beim Steuerberater eingegangen. Mit Schreiben vom 1.11.2021 wurde vom StB Einspruch eingelegt. Postausgang in der Kanzlei 2.11.2021. Nach Rückfrage beim Finanzamt am 7.1.2022 wurde mitgeteilt, dass der Einspruch dort nicht vorliegt. Am 7.1.2022 wurde dem Finanzamt der Einspruch und das Postausgangsbuch der Kanzlei mit E-Mail übermittelt (Antrag auf Wiedereinsetzung wurde nicht ausdrücklich gestellt). Nach erneuter telefonischer Rückfrage beim Finanzamt soll auch die E-Mail dort nicht eingegangen sein. Im E-Mail-Archiv der Kanzlei ist der Ausgang dokumentiert, eine Unzustellbar-Nachricht ist nicht eingegangen. Das Finanzamt rührt sich nicht. Welcher Antrag ist jetzt zu stellen? Wer trägt die Kosten?
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