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Veranlagung,Ablauf

Unsere Mandantin führt einen Rechtsstreit um einen hohen Verlust im Jahr 2019. Wenn sie gewinnt, hat sie einen hohen Verlust, der zunächst zurückgetragen und ab 2020 vorgetragen werden könnte. Die Mandantin ist verheiratet und hat Einzelveranlagung gewählt. Die  Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2018, 2017 und 2020 sind sowohl bei ihr als auch bei ihrem Ehemann bestandskräftig. Könnte die nachträgliche Verlustfeststellung im Einkommensteuerbescheid 2019 bei der Ehefrau die Möglichkeit eröffnen, für die Jahre 2018, 2017 und 2020 zusammen mit ihrem Ehemann nachträglich die Zusammenveranlagung zu wählen (= neue Tatsache?)?
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