Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verfahrensrecht,Verspätungszuschlag,Änderung Steuerveranlagung

Zwei Eheleute – ab 2021 in Trennung. Einkommensteuererklärung für 2019 wurde fristgemäß abgegeben als Zusammenveranlagung. Bescheid ist mittlerweile ergangen, kein Verspätungszuschlag. Da die Trennung nicht sonderlich glücklich ist, beantragt Ehepartner A die Einzelveranlagung für 2019. Dem wird gefolgt, und es ergehen zwei Bescheide, diesmal jedoch mit Verspätungszuschlag. Ist die nachträgliche Änderung der Veranlagungsform ein Grund einer verspäteten Abgabe, der zu einem Verspätungszuschlag führen kann?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen