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Änderung von Steuerbescheiden,Neue Tatsachen

Bei meinem Mandanten läuft eine Betriebsprüfung. Geprüft werden die Jahre 2017–2019. Nur der Bescheid 2019 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Nun will die Prüferin für die Jahre 2017–2019 den Bruttolistenpreis für den privat genutzten Pkw erhöhen. Ist das für die Jahre 2017 und 2018 eine neue Tatsache? Kann sie die Jahre wirklich noch ändern?
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