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Verspätungszuschlag,Antrag

Mein Mandant hat seit vielen Jahren ein Imbissunternehmen in der Nachbargemeinde seines Wohnorts. Über mehr als zehn Jahre wurden die Einkünfte ohne gesonderte Feststellung in der Einkommensteuer erklärt und besteuert. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurden mangels einer Korrekturvorschrift nachträglich gesonderte Feststellungen angefordert für die Jahre der Betriebsprüfung und die Folgejahre. Die gesonderten Feststellungen wurden nachgereicht, eine Änderung der Steuerlast hat sich hierdurch nicht ergeben. Nun wurden jedoch nachträglich empfindliche Verspätungszuschläge für die gesonderte Erklärung für die Jahre 2018 und 2019 festgesetzt. Kann gegen diese Verspätungszuschläge vorgegangen werden, da sich kein Steuernachteil für die Finanzverwaltung durch die fehlende Erklärung ergeben hat?
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