Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 153 AO,Fehler des Finanzamts

Unser Mandant hat im Jahr 2019 eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt. Hierzu wurden alle Einnahmen und Ausgaben in der EÜR gemeldet. Zusätzlich gab es noch eine Bürokostengemeinschaft. Der Mandant hat versehentlich die in der Bürogemeinschaft angesetzten Kosten (12.714 €) ebenfalls mit in den Kosten für seine gewerbliche Tätigkeit aufgeführt. Somit wurden von uns (Steuerbüro) zu viel Betriebsausgaben angesetzt. Dies fiel erst mit Zustellung des Bescheids auf, da die Bürogemeinschaft dem Steuerbüro nicht bekannt war. Schriftlich wurde das Versehen dem Finanzamt mitgeteilt (doppelter Ansatz der Kosten) und darum gebeten, die Kosten entsprechend der Höhe der Beteiligungsverluste zu kürzen. Im neuen Bescheid wurden nun aber nicht die Kosten gekürzt, sondern die Einkünfte. Somit sind die aktuellen Einkünfte jetzt insgesamt um 25.428 € (2 x 12.714 €) zu niedrig. Muss dieser Fehler seitens des Finanzamts angezeigt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen