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Festsetzungsverjährung/Feststellungsverjährung,§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO,§§ 169 ff. AO

Eine atypisch stille Beteiligung wird gem. Vertrag am 01.07.2017 gegründet. Im Jahr 2017 ist ein Verlust für diese Gesellschaft in Höhe von 500 T€ entstanden, im Jahr 2018 ein Verlust in Höhe von 10 T€. Erst im Jahr 2019 gab es einen Gewinn in Höhe von 100 T€. Erstmalig wurde für das Jahr 2019 eine ges. + einheitl. Feststellungserklärung 2019 und eine Gewerbesteuererklärung 2019 abgegeben. Für die Jahre 2017 und 2018 wurden bisher keine Steuererklärungen abgegeben. Bis wann können die Steuererklärungen 2017 und 2018 abgegeben werden?
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