Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Änderung,Widerstreit,Ehegatten

Einkommensteuer-Erklärung für das Veranlagungsjahr 2020: Die Eheleute A haben Einzelveranlagung beantragt. Die Veranlagung wurde von verschiedenen Finanzämtern durchgeführt, da für den Ehemann aufgrund eines Insolvenzverfahrens ein anderes Finanzamt zuständig ist als das Wohnsitzfinanzamt der Eheleute. Es wurde bei der Erstellung der Einkommensteuererklärungen ein Antrag nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG auf hälftige Aufteilung von Sonderausgaben, agB und der Steuerermäßigung nach § 35a EStG gestellt. Der Bescheid für die Ehefrau vom 22.11.2022 ergab keine festzusetzende Einkommensteuer. Die Berücksichtigung der Sonderausgaben wurde nicht hälftig angesetzt, sondern nur die Sonderausgaben der Ehefrau wurden angesetzt. Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO teilweise vorläufig. Einspruch wurde nicht eingelegt (keine Beschwer). Der Bescheid des Ehemanns wurde daraufhin geändert und es wurden vom Finanzamt nur seine Sonderausgaben angesetzt. Dies führte zu einer Nachzahlung beim Ehemann. Gegen diesen Bescheid wurde Einspruch eingelegt. Greift für den Bescheid der Ehefrau die Änderungsvorschrift des § 174 Abs. 3 AO „Widerstreitende Steuerfestsetzungen“?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen