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Betriebsprüfung,Begründung,Anschlussprüfung

Mein Mandant, Einzelunternehmer mit im Durchschnitt fünf bis sechs Angestellten plus zwei Minijobbern, ist seit 21 Jahren selbständig. In den 21 Jahren wurden drei Betriebsprüfungen (2004–2006, 2007–2009 und 2015–2017) und zwei LSt-Außenprüfungen (2010–2012, 2013–06/2017) durchgeführt – also befand sich mein Mandant insgesamt 13,5 Jahre in der Prüfung (nicht berücksichtigt die Dauerprüfung durch die dt. RV). Hat man eine Rechtsgrundlage, gegen die Häufigkeit der Prüfungen vorzugehen? Es ist m. E. offensichtlich, dass das FA hier dem Mandanten das Leben schwer machen möchte. Das zeigte sich auch an folgender Sache: Es fand eine Schlussbesprechung statt, wo fast alle Punkte des Prüfberichts entkräftet worden sind, und von der ursprünglich enormen Nachzahlung ist nicht viel übrig geblieben. Auch die anderen Prüfungen enthielten erst haushohe Nachforderungen, die dann zum Schluss in sich zusammengefallen sind. Klar, eine Nachzahlung kommt immer, aber eben verhältnismäßig und überschaubar. Nach der letzten BP, als sich in der Schlussbesprechung wieder vieles in Luft aufgelöst hat, kam eine Woche später dann eine neue Prüfungsanordnung zur LSt-Prüfung; also jetzt ab 07/2017–12/2020. Damit sind dann 17 Jahre von 21 Jahren in der Prüfung. Es geht auch nicht darum, dass der Mandant irgendetwas verschleiern möchte; es geht nur darum, dass hier dieser permanente Aufwand und enorme Ärger durch schlussendlich haltlose Feststellungen aufhört. Es handelt sich ja schließlich nicht um ein Großunternehmen.
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