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§ 129 AO,§ 173 AO,§ 173a AO

Im Rahmen der Erstellung einer Buchführung wurden von einer Mitarbeiterin des steuerlichen Beraters versehentlich betriebliche Ausgaben auf das private Konto verbucht, wodurch sich diese Ausgaben nicht erfolgsmindernd auswirken konnten. Der auf diesem Ergebnis basierende Einkommensteuerbescheid ist bestandskräftig. Besteht die Möglichkeit einer Korrektur des Bescheids, um die bisher unberücksichtigten Ausgaben nachträglich geltend zu machen?
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