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rückwirkendes Ereignis,Liebhaberei

Man kann nunmehr die Einkünfte Photovoltaikanlage zur Liebhaberei abwählen. Hier bietet sich folgende Strategie an: „Sonderabschreibung“ Der Fall im Einzelnen: Für die Jahre 2017 bis 2019 liegen uns endgültige Steuerbescheide vor. Kann man ganz legal für 2020 die Sonder-AfA mit 20 % in Anspruch nehmen und dann, wenn die Bescheide endgültig sind, ab 2021 die Liebhaberei wählen?
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