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Verfahrensrecht,Stundung,Voraussetzungen

Mein Mandant unterliegt seit diesem Jahr der umsatzsteuerlichen Sollversteuerung. Dies führt nun zu Liquiditätsproblemen, da mein Mandant in erster Linie Discounter mit Aktionsware beliefert und die Discounter ein Zahlungsziel von 150 Tagen verlangen, die Zahlungen erfolgen dann auch stets pünktlich. Vorsteuerguthaben zum Gegenrechnen ergibt sich i. d. R. nicht, da der Einkauf in der EU stattfindet. Ergibt sich daraus ein Stundungsgrund?
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