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Hinzuschätzung,Mittelherkunft

Ein Mandant hat sich selbständig gemacht. Diese Selbständigkeit war nur von sehr kurzer Dauer (drei Monate). Für die Betriebsgründung und kurzzeitige Selbständigkeit wurden Ausgaben getätigt. Nun befinden wir uns in einer Umsatzsteuer-Nachschau. Da mein Mandant Einlagen aus dem privaten in den betrieblichen Bereich getätigt hat und die Mittelherkunft nicht nachweisen möchte, möchte das Finanzamt nun Hinzuschätzungen zu den erklärten Umsätzen i. H. der nicht nachgewiesenen Privateinlagen durchführen. Angaben des Mandanten zu der Mittelherkunft: private Darlehen erhalten, Geld aus dem Schließfach entnommen, Privateinlage vom laufenden Konto getätigt Frage: Kann das Finanzamt einfach hinzuschätzen? In welcher Form kann die Mittelherkunft nachgewiesen werden?
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