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Änderung,Steuerbescheid,Rechtsirrtum

Steuerpflichtiger A ist nebenberuflich als Notarzt tätig. Er erstellt seine Erklärungen ab 2017 selbst. Hierbei berücksichtigt er nicht, dass die Finanzverwaltung der Auffassung ist, dass die Tätigkeit aus nebenberuflicher Tätigkeit als Notarzt nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei ist (entgegen der Ansicht des BFH!), soweit dessen Voraussetzungen (§ 3 Nr. 26 EStG) vorliegen. Stattdessen erklärt er die Betriebseinnahmen und zieht geringe Betriebsausgaben ab. Der Steuerbescheid ergeht, ohne dass das Finanzamt die Steuerbefreiungsvorschrift geprüft hat. Ein Einspruch erfolgt nicht. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Kann A nach einem zulässigen Einspruch gegen die Ablehnung des Änderungsantrags im Jahr 2022 die Korrektur des Steuerbescheids 2017 erreichen? Wenn ja, nach welcher Änderungsvorschrift? Das Finanzamt ist der Auffassung, dass § 129 AO nicht zur Anwendung gelangt, selbst wenn beim Finanzamt eine rechtliche Prüfung vollständig unterblieben ist und das Finanzamt die vom BFH abweichende Beurteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern nicht berücksichtigt hat.
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