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Bestandskraft,Änderung von Steuerbescheiden

Der Bescheid für 2019 ist im April 2021 ergangen und bestandskräftig geworden. Nun haben wir vom Mandanten die Information erhalten, dass eine Dividende/Ausschüttung in Höhe von 50.000 € nicht erklärt wurde. Der zugehörige Beschluss ist vom 20.02.2020. Unser Mandant ist Gesellschafter. Es handelt sich um eine ausländische Dividende, die in Deutschland bisher keiner Besteuerung unterlag. Frage: Nach welcher Vorschrift ist der Bescheid zu ändern?
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