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Verfahrensrecht,§ 82b EStDV,Ausübung Wahlrecht

Im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert. Im Jahr 2021 fallen sehr hohe sofortabzugsfähige Instandsetzungsaufwendungen. Kann das Recht auf Verteilung dieser Aufwendungen auf mehrere Jahre auch noch nach der Veranlagung (bis zur Bestandskraft des Bescheides) ausgeübt werden, oder muss dies zwingend im Rahmen der Erklärung erfolgen?
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