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Änderung,einheitliche Feststellung,§ 181 Abs. 5 AO

A (AG) ist 100%ige Kommanditistin der B (GmbH & Co. KG). Aus einer Vor-Betriebsprüfung der B wurde bekannt, dass A Sonderbetriebsausgaben bei der KG zu erklären hat. Die BP möchte im Jahr 2012 nun Betriebsausgaben auf Ebene der AG kürzen und diese als SBA bei der KG ansetzen. Da der VZ 2012 der KG bereits verjährt ist, bei der AG jedoch noch offen ist, soll die Änderung über § 181 Abs. 5 AO erfolgen. Frage 1: Ist eine Änderung der Feststellungserklärung auf Grundlage des § 181 Abs. 5 AO uneingeschränkt zulässig? Greift diese Änderungsmöglichkeit auch im Bereich des Sonderbetriebsvermögens der KG? Frage 2: Sofern die Änderung der gesonderten Feststellung möglich ist, ist auch der Gewerbesteuermessbescheid 2012 noch zu ändern (§ 35b GewStG)?
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