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Steuererklärungspflicht,§ 25 EStG,§ 56 EStDV

Steuerpflichtiger M (Wohnsitz durchgehend in Deutschland) hat in der Zeit vom 01.09.2019–30.08.2022 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Indien erzielt. In der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.08.2019 wurde Arbeitslosengeld in Deutschland gezahlt. Wohnsitz in Indien durchgehend vom 30.08.2019 bis 30.08.2022. Aufenthalte in Indien vom – 30.08.2019 bis 20.12.2019, – 05.01.2020 bis 28.08.2020, – 22.07.2021 bis 18.02.2022. Steuererklärungen in Indien wurden eingereicht für die Jahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 (Steuerjahr in Indien vom 01.04.–31.03. Folgejahr). Besteht eine Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen der Jahre 2019–2021 in Deutschland, und wenn ja, wie erfolgt die Besteuerung der indischen Einkünfte?
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