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Verfahrensrecht,Nichtzulassungsbeschwerde,Begründung

Mein Mandant konnte erst zum Klageverfahren, nach Schätzung und Einspruchsverfahren, seine Steuererklärungen fertigstellen. Diese Steuererklärungen wurden dem Finanzgericht einen Tag vor der Gerichtsverhandlung per Fax fristgerecht übermittelt. Ein Übermittlungsprotokoll liegt vor. Die Klage wurde jedoch abgewiesen mit der Begründung: „Vielmehr muss die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach konkretisiert oder die Steuererklärung eingereicht werden (Brandis in: Tipke/Kruse).“ Diesen Sachverhalt habe ich erneut dem Finanzgericht zur Stellungnahme vorgelegt, eine Stellungnahme erfolgte nicht. Daraufhin habe ich eine Nichtzulassungsbeschwerde als zulässiges Rechtsmittel vor dem Bundesfinanzhof München eingelegt. Inwieweit muss ich meine Begründung ausführlich gestalten? Oder reicht die Darlegung des Sachverhalts als Verfahrensfehler aus? Ich bitte höflich um Stellungnahme sowie um Formulierungshilfe.
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