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§ 64 AO,§ 58 Nr. 2 AO,Gemeinnützigkeit

Ein gemeinnütziger Sportverein (e.V.) möchte eine öffentliche Veranstaltung (Kirchweih) zusammen mit anderen gemeinnützigen Vereinen (e.V.) abhalten. Hier handelt es sich ausschließlich um den Verkauf von Getränken. Die Einnahmen und die Ausgaben trägt komplett der Sportverein. Insoweit hat dieser grundsätzlich meines Erachtens auch die Umsatzsteuerabführungspflicht und die Vorsteuerabzugsberechtigung. Die anderen Vereine sollen auch am Gewinn anteilig beteiligt werden. Ist dies evtl. eine Arbeitsgemeinschaft, wo wir den Gewinn gesondert ermitteln müssen? Kann die Umsatzsteuer hier durch den Sportverein ggf. allein abgeführt werden? Kann hier ggf. aus Vereinfachungsgründen auch eine Rechnung von den anderen Vereinen an den Sportverein geschrieben werden? Ist hier dann ggf. USt auszuweisen? Wie kann hier der Rechnungstext lauten? Die anderen Vereine möchten hier vermeiden, ggf. einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu eröffnen, da hier nur die Vereinsmitglieder ehrenamtlich tätig werden und die anderen Vereine hier nur einen Gewinnanteil erhalten sollen. Ist es evtl. möglich, dass hier der Sportverein eine Spende an die anderen Vereine ausführt? Kann ein Sportverein überhaupt spenden?
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