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Mitwirkungspflichten,Umfang,Ermessen,Zumutbarkeit,§ 88 AO

Das Finanzamt prüft bei Mandanten derzeit die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genauer, da die Vermietung an Angehörige erfolgt. Vorrangig geht es um die 66-%-Schwelle. Auf Anforderung des Finanzamts hat der Steuerpflichtige die Kontoauszüge mit den Eingängen der Mieten vorgelegt. Nun fordert das Finanzamt die Vorlage von allen Kontoauszügen des Mietkontos für das Jahr 2019 des Steuerpflichtigen. Das Mietkonto ist zugleich das private Girokonto. Ist diese Anforderung ermessensgerecht?
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