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§ 22 Nr. 3 EStG,Wohnmobilvermietung,Aufteilungsmaßstab,§ 9 EStG

Mandantin besitzt seit 2017 ein Wohnmobil privat (2017 bis 2019 100 % Privatnutzung). Im Jahr 2020 wurde das Wohnmobil im Zeitraum 10.06. bis 30.09. für ca. 6.000 € an rd. acht Kunden mit Unterbrechungen vermietet. Künftig wird dies auch wieder so sein, dass in den Ferienmonaten das Wohnmobil vermietet wird. Umsatzsteuerlich würden wir die Kleinunternehmerregelung anwenden. Fraglich ist, zu welcher Einkünftsart bei den Ertragsteuern diese Einnahmen zählen bzw. ob das oben beschriebene Vorgehen zu einem Gewerbebetrieb führt? Und ebenso fraglich ist, wie sich die Abschreibungen berechnen (m.E. Jahres-AfA umrechnen auf die vermietete Zeit, der Rest der AfA verpufft, da privat).
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