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§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F.,gleitende Vermögensübergabe,Nießbrauchsaufgabe gegen Rente

Meine Mandantin hat im Jahr 2001 vier von fünf Mehrfamilienhäusern auf jeweils eines ihrer Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen und sich pro Objekt einen Quotennießbrauch vorbehalten. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters möchte meine Mandantin nun nichts weiter mit der Verwaltung und Modernisierung zu tun haben und beabsichtigt, auf den Nießbrauch zu verzichten. Statt des Nießbrauchs hätte sie nunmehr gerne pro Objekt eine monatliche Rente. Die Kinder sind damit einverstanden. Zivilrechtlich steht dem nichts im Wege, die Rentenverpflichtung kann per Grundbuch abgesichert werden, nur steuerlich wirft das die Frage auf, wie diese Fallgestaltung zu beurteilen ist. Als Erstes wäre zu klären, was der Verzicht auf den Quotennießbrauch steuerlich auslöst (m. E. gar nichts, meine Mandantin verzichtet und erzielt keine Einkünfte nach § 21 EStG mehr (außer die aus Haus Nr. 5) und die Kinder versteuern nun zu 100 % die Einkünfte aus ihrer Immobilie). Aber was stellt die Leibrente nun dar? Gegenleistung zum Verzicht des Nießbrauchs? Somit entgeltlich? Und was löst diese Vereinbarung zukünftig steuerlich aus? Seit der Neuregelung zum 01.01.2008 ist eine Vermögensübertragung unter Angehörigen ja nur noch in bestimmten Fällen begünstigt und die Übertragung von Immobilien im Privateigentum gehört nicht mehr dazu. Hier wird jetzt aber keine Immobilie übertragen, sondern Nießbrauch abgelöst. Ist das gleichzusetzen? Oder spielt hier der Vertragsabschluss aus dem Jahr 2001 noch ein Rolle – was zu einem charmanteren Ergebnis führen könnte?
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