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gewerblicher Grundstückshandel,Vermietung

Mein Mandant verfügt über zehn Objekte. Diesen Monat hat er das Eigenheim verkauft, wo er mit seiner Familie seit dem Neubau ununterbrochen gewohnt hat. Nun möchte er fünf weitere Objekte verkaufen, die ihm seit über zehn Jahren gehören und die er vermietet hat. Gilt die Dreiobjektgrenze in fünf Jahren auch in solchen Fällen? Für den Fall, dass sie gilt, kann er diese dann meiden, indem er nur noch beispielsweise zwei Objekte verkauft?
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