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Rente,Nachzahlung,Verrechnung mit Entgeltersatzleistungen

Unser Mandant erhielt ab dem 01.10.2020 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Rentenbeginn ist der 01.11.2018. Für den Zeitraum vom 01.11.2018 bis zum 30.09.2020 errechnete die Rentenanstalt einen Rentennachzahlungsbetrag in Höhe von ca. 21.000 €. Der Erstattungsanspruch für erbrachte Sozialleistungen der Agentur für Arbeit i.H.v. 11.000 € und der Krankenkasse i.H.v. 9.000 € wurden in Abzug gebracht und somit 1.000 € ausgezahlt. Frage: Sind im Jahr 2020 die Renten für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 mit (12 x 1.250 €) 15.000 € anzusetzen und der Restbetrag von 6.000 € (21.000 € – 15.000 €) im Jahr 2018 bzw. 2019 als Renteneinkünfte zu versteuern gem. BFH-Urteil vom 15. Mai 2018 – X R 18/16?
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