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Privates Veräußerungsgeschäft,Rückabwicklung

Sachverhalt Mit Vertrag vom 01.07.2010 hat A ein bebautes Grundstück erworben und durchgängig fremdvermietet. Zum 01.03.2020 verkauft A das Grundstück an B und realisiert ein privates Veräußerungsgeschäft. B kommt im Folgejahr in Zahlungsverzug, so dass A gem. dem vereinbarten Rücktrittsrecht mit Vertrag vom 01.10.2021 wirksam vom Vertrag vom 01.03.2020 zurücktritt. Es erfolgt eine Herausgabe Zug um Zug, Immobilie gegen Geld. Die Steuererklärung 2020 des A ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht worden. Frage: Führt die Rückabwicklung dazu, dass das private Veräußerungsgeschäft zum 01.10.2020 entfällt, oder muss A dieses dennoch in seiner Steuererklärung angeben?
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