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Sonderabschreibung,§ 7h EStG,Sanierungsgebiet

Ein Mandant saniert ein Gebäude und möchte die Abschreibung gem. § 7h EStG geltend machen, sobald die Sanierung fertiggestellt ist. Es existiert mit der Stadt eine Vorabvereinbarung über die Sanierung, wo die durchzuführenden Maßnahmen aufgeführt werden. Die Sanierung läuft nun länger als drei Jahre und es ist immer noch nicht alles fertiggestellt, was dort aufgeführt ist. Nun fragt sich der Mandant, ob er ein paar der vereinbarten Sanierungen, wie zum Beispiel Erneuerung der Stellplätze, Erneuerung der Terrassen, nicht mehr fertigstellt, weil er der Meinung ist, dass diese Sanierungen noch ein paar Jahre warten können. Wenn diese Maßnahmen nun ein paar Jahre später doch getätigt werden, können diese dann als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellen? Oder müssen diese dann auch über die Abschreibung gem. § 7h EStG abgedeckt werden, weil diese in der Vereinbarung aufgeführt sind?
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