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privates Veräußerungsgeschäft,Bauland,eigene Wohnzwecke

Im Jahr 2020 wurde ein Grundstück verkauft, auf dem ursprünglich geplant war, zu eigenen Wohnzwecken zu bauen. Leider war die finanzielle Situation lange so, dass die Mandanten keinen Kredit für den Bau bekommen haben. Als die Mandantin heraus war aus der Elternzeit und eine Festanstellung bekommen hatte, wollten sie gerade wieder loslegen mit der Bauplanung, aber dann wurde der ältere Sohn pflegebedürftig, und sie haben erkannt, dass sie nicht alles schaffen können: arbeiten, Kinder betreuen, bauen. Deshalb waren die Mandanten gezwungen, das Grundstück zu verkaufen, um dann ein bebautes Objekt von diesem Erlös zu kaufen. Das Grundstück wurde ursprünglich 2013 angeschafft. Gibt es eine Möglichkeit/Ausnahme, keine Spekulationssteuer aufgrund der Zehnjahresfrist zahlen zu müssen?
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