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§ 23 EStG,Eigennutzung

Mandant M hat eine Immobilie im Jahr 2014 angeschafft und bewohnt diese selbst. Seit 1,5 Jahren hat er hier einen Untermieter (zwei Zimmer). Jetzt würde er gerne diese Immobilie verkaufen – im Jahr 2022. Würde dies zu Spekulationsgewinn führen? Ist die Untervermietung schädlich? Oder muss der Mieter vor Verkauf ausziehen, damit das Mietverhältnis nicht zu lange gedauert hat und als vorübergehend gilt? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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