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XXX,XXX,XXX

Ein Mandant hat seit Eheschließung vor 20 Jahren Gütertrennung vereinbart. Er hat inzwischen einiges an Vermögen angesammelt und möchte nun diese Gütertrennung rückwirkend ändern. Laut seinem RA ist dies rechtlich möglich. Dadurch erhält die Ehefrau im Falle der Scheidung oder bei Tod des Ehemannes den Anspruch auf den Zugewinnausgleich, mit der Folge, dass bei Tod bei der Ehefrau weniger Erbschaftsteuer entsteht. Wir sehen darin die Gefahr, dass das FA hierin einen steuerpflichtigen Vorgang sieht. Was meinen Sieß
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