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§ 23 EStG,§ 12 Abs. 3 BewG,Abzinsung von Kaufpreisraten

V schließt mit M einen Mietkaufvertrag über ein Grundstück ab. Da nach Ablauf der Grundmietzeit (zehn Jahre) das Grundstück auf M zu einem günstigen Preis übergehen soll, liegt ein Veräußerungsgeschäft von Anfang an vor, die Veräußerung daher innerhalb von zehn Jahren. Die Mietkaufraten sind in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. Wie erfolgt dies? Sind hier die Grundätze des BMF-Schreibens vom 21.03.1972 (BStBl. I S. 188) anzuwenden (also Kaufpreisforderung = Anschaffungskosten des Vermieters), oder erfolgt die Berechnung nach § 12 Abs. 3 BewG (Abzinsung 5,5 %)?
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