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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Steuerbefreiung

Im Rahmen der persönlichen Trennung eines nicht verheirateten Paars ziehen beide aus einer selbstgenutzten ETW aus. Einen Monat steht die Wohnung leer, dann ab 1.8.2022 wird sie vermietet. Nun will A an B verkaufen und dies mit Nutzen und Lastenübergang 31.7.2022 beim Notar beurkunden lassen. Frage: Geht dies ertragsteuerfrei (es ist eine Wertsteigerung realisiert worden), oder läuft eine Spekulationsfrist mit der Vermietung neu an, und A muss den Gewinn versteuern?
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