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Privates Veräußerungsgeschäft,Erbauseinandersetzung,Spekulationsfrist

Frau W. und ihre zwei Geschwister haben von ihrer Mutter Grundstücke geerbt. Erbschaftsteuerliche Freibeträge reichen aus. Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn sich die Geschwister auf eine Auseinandersetzung ohne Ausgleichszahlungen einigen? Die Erbauseinandersetzung wurde kurze Zeit nach dem Erbfall notariell beurkundet. Wenn § 23 EStG anzuwenden ist, haben sich Anschaffungskosten ergeben? Danach hat Frau W. ihr Grundstück veräußert. Ist dies ein Fall des § 23 EStG? Oder werden die Vorbesitzzeiten der Mutter angerechnet, so dass die Veräußerung steuerfrei wäre?
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