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Eigenkapitalkonto,Fremdkapitalkonto

Unser Mandant ist zu 2/3 an einer GmbH & Co. KG beteiligt, bei der das Vier-Konten-Modell bei den Gesellschafterkonten umgesetzt wird. Das Kapitalkto. I beträgt 200 €, das Kapitalkto. II (Darlehenskonto mit Fremdkapitalcharakter) beträgt 200.000 €. Er möchte die Hälfte seiner Beteiligung (also 1/3 an der Gesellschaft) vollentgeltlich (an seine Tochter, Regelungen Familiengesellschaften bekannt) veräußern. Besteht die Möglichkeit, nur 50 % des Kapitalkontos I zu veräußern und das Kapitalkto. II weiterhin zu 100 % dem Mandanten zuzurechnen, oder ist immer zwingend das gesamte Kapitalkto. auszugleichen? Ist dies überhaupt ein steuerliches Problem, oder muss hier ein Rechtsanwalt eine saubere Formulierung finden, damit dies möglich wird? Ist so etwas in der Praxis schon mal umgesetzt worden? Für die Tochter macht es natürlich einen Unterschied, ob sie 100 € oder 100.100 € bezahlen muss, um an den zukünftigen Gewinnen/Verlusten zu partizipieren. Das Guthaben von 200.000 € soll weiterhin dem Vater zugeordnet bleiben, falls möglich.
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