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Einkommensteuer,Fremdvergleich,Scheinselbständigkeit

Mein Mandant hat ein Einzelunternehmen im EDV-Dienstleistungsbereich. Daneben gründete er mit einem weiteren Gesellschafter eine GmbH (je 50 %), welche in einem Webportal Dateien massenhaft in andere Dateiformate umwandelt. In der GmbH erhält er als Geschäftsführer keine Vergütung, rechnete aber produktiv erbrachte Stunden mit seinem Einzelunternehmen ab (alles konkret im Voraus vereinbart). Inzwischen ist die GmbH so erfolgreich geworden, dass für das Einzelunternehmen keine Zeit mehr bleibt bzw. die einzigen Einnahmen im Einzelunternehmen die abgerechneten Leistungen für die GmbH sind. Daneben wird auch kräftig ausgeschüttet. Welche Risiken bestehen, wenn die derzeitige Gestaltung so aufrechterhalten bleibt? Ergänzender Hinweis: Der andere Partner (50 %) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Alleingesellschafter wie mein Mandant alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist. Der andere Partner rechnet wie mein Mandant alle produktiv erbrachten Leistungen ab.
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