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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG,Parzellierung,Veräußerungsabsicht

Unser Mandant hat eine Immobilie zur Selbstnutzung in 04/2022 erworben. Aktuell wird diese Immobilie noch vom bisherigen Eigentümer als Ferienhaus zu eigenen Wohnzwecken genutzt (unentgeltlich), Datum des Kaufvertrags 04/2022, Eintragung Grundbuch (Eigentumsübergang) für 08/2022 geplant. In 08/2022 wird unser Mandant in diese Immobilie mit seiner Familie einziehen, und Ende des Jahres 2023 wird unser Mandant wieder ausziehen (Erläuterung siehe unten). Geplant ist, das Grundstück zu teilen und 50 % zu verkaufen. Der Verkauf ist für 10/2022 geplant. Das bestehende Gebäude soll Ende 2023 abgerissen werden und dann sollen zwei Doppelhaushäuser errichtet werden. Also eine DHH errichtet unser Mandant, und da das hälftige Grundstück ja zwischenzeitlich verkauft wurde, errichtet die zweite DHH der Käufer. Frage: 1. Ist der Verkauf des halben Grundstücks steuerfrei wg. § 23 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative EStG? 2. Der Verkäufer nutzt die Immobilie ja noch ab 04/2022 bis ca. 08/2022 als Ferienhaus. Ist diese unentgeltliche Nutzungsüberlassung schädlich für den steuerfreien Verkauf?
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