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§ 23 EStG,Fristen

Mandant hat am 03.12.2012 bei einem Notar einen Kauf- und Werkvertrag mit Auflassung (Bauträgervertrag) für eine Eigentumswohnung abgeschlossen. Ein Jahr später war das Haus mit seiner Eigentumswohnung erstellt. Wann endet die Spekulationsfrist in diesem Fall, wenn die Wohnung erst später hergestellt wurde?
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